BITV quo vadis

“So, jetzt Stempel drunter: BITV 2.0″ twitterte neulich die Aktion Mensch, als die deutsche Ãœbersetzung der WCAG 2.0 offiziell verabschiedet wurde. Aber so leicht machen es sich die Deutschen nicht. Nachdem die 2008 noch geplante Ausbesserung der alten BITV sang- und klanglos untergegangen war, verkündete das Arbeitsministerium in diesem Frühjahr auf der eafra-Tagung, dass die BITV 2.0 sich im wesentlichen an WCAG 2.0 orientieren werde, jedoch mit einigen nationalen Abweichungen:

  1. Es solle wieder eine Zusammenfassung der Prioritäten A, AA und AAA zu zwei Prioritätsstufen geben.
  2. Die Regel zu Farbkontrasten solle vereinfacht werden, indem nicht nach Schriftgrößen unterschieden wird. Für alle Schriften soll ein Helligkeitskontrast von 4:1 gelten.
  3. Der Passus zur “Einfachen Sprache” solle beibehalten wer-den, da WCAG 2.0 mit dem Verweis auf “Lower Secondary Education” am amerikanischen Schulsystem orientiert sei.
  4. Es solle einen ergänzenden Passus zur Gebärdensprache geben, die in WCAG 2.0 nicht generell, sondern nur als Alternative für Audioaufnahmen verlangt wird.

Auf der eafra erschien diese Ankündigung unter dem Titel “Europäische Integration” und erntete schon deshalb Kopfschütteln. Etwas später auf der AbI-Tagung wurde festgestellt, dass es mit der Testbarkeit von “Einfacher Sprache” und Gebärdensprache nicht allzu gut bestellt ist - und Testfähigkeit ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal von WCAG 2.0, hinter das die Deutschen sicherlich nicht zurück-fallen wollen. Seitdem hört man vom Arbeitsministerium nichts Neues. Im Oktober kam die Ãœberarbeitung des BITV-Tests heraus, der jetzt eine Schnittmenge von BITV und WCAG 2.0 enthält. Im BITV-Test gibt es keinen deutschen Sonderweg in Farbkontrasten - wahrscheinlich wissen die BIK-Mitarbeiter mehr darüber, wie im Arbeitsministerium der Hase läuft. Aber die Behindertenverbände und auch die Webdesiger werden unruhig und mahnen die BITV 2.0 an. Mittlerweile haben wir eine neue Regierung. Es wird also wohl noch etwas dauern.

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