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2. Die Erhebungsinstrumente

Die Erhebungsinstrumente müssen geeignet sein, objektive, vergleichbare und nachvollziehbare Informationen zu liefern. Erhebungsinstrumente sind - vereinfacht gesagt - Werkzeuge, mit denen gemessen wird, in welchem Maße ein Objekt über bestimmte Eigenschaften verfügt. Aussagen darüber, welche Eigenschaften gewünscht und unerwünscht sind, enthalten die Anforderungsprofile "Windows-Anpassungen für Blinde” und "Braillezeilen”. Gemäß diesen Anforderungsprofilen sind neben den Funktionseigenschaften auch Anforderungen zur Kompatibilität, Bedienungsanleitung, Wartung und produktbezogene Dienstleistungen (z.B. Beratung vor Kauf, Schulungsangebote) abzufragen. Insgesamt umfassen die Anforderungsprofile jeweils mehr als 100 Kriterien, die in den Erhebungsinstrumenten zu operationalisieren sind.
Bei der Entwicklung der Instrumente wurde darauf geachtet, daß keine subjektiven (z.B. ”gefällt mir gut”) oder wertenden (z.B. Punktvergabe) Erfassungssysteme zum Einsatz kommen. Vielmehr sind Erhebungsinstrumente gefordert, mit denen beschreibende Aussagen über spezifische Produkteigenschaften möglich werden.

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Erstellt: 31.10.1998 11:46   Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung