Grafik 'BITE Homepage'  BITE Homepage  Grafik 'BITE-Zwischenbericht 1997'  BITE-Zwischenbericht 1997   Grafik 'Inhalt'  Prüfverfahren  

1. Überblick

Um prüfen zu können, inwieweit die Produkte den aufgestellten Anforderungskriterien entsprechen, waren geeignete Prüfverfahren zu entwickeln. Bezogen auf den Gesamtkontext der Untersuchung handelt es sich dabei um nichts anderes als um die Operationalisierung vorausgegangener Entscheidungen. Die zu prüfenden Indikatoren waren in den Anforderungsprofilen festgelegt. Zusätzlich gelten für Prüfverfahren methodische Ansprüche: sie müssen nachvollziehbar, objektivierbar und dem Untersuchungsobjekt angemessen sein. Auch sind Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.

Ein dieser Ausgangssituation angemessenes Prüfverfahren erfordert den Einsatz unterschiedlicher Erhebungsinstrumente. Bei deren Entwicklung wurden neben den Vorgaben der Anforderungsprofile ”Windowsanpassung” und ”Braillezeilen” auch die einschlägigen ISO-, EC- und DIN-Normen berücksichtigt. Folgende Erhebungsverfahren wurden entwickelt und eingesetzt:

Anbieterbefragung
Nicht zu allen Kriterien der beiden Anforderungsprofile ließen sich mittels Dokumentenanalyse oder Praktischer Prüfung Informationen bzw. Daten erheben. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, zusätzlich einen Teil der wesentlichen Informationen direkt bei den Produktanbietern zu ermitteln. Hierzu wurde der standardisierte ”Fragebogen Anbietererhebung” entwickelt, der den Anbietern der am Test beteiligten Produkte mit der Bitte um Beantwortung aller Fragen zugesandt wird.

Dokumentenanalyse der Benutzerinformation
Die Nutzbarkeit von Software ist in hohem Maße von der Kenntnis ihrer Funktionen und Leistungsfähigkeit abhängig. Auch die Kompatibilität und produktspezifische Serviceleistung haben für blinde und sehbehinderte Anwender einen großen Stellenwert. Die den Tests zugrundeliegenden Anforderungsprofile beziehen deshalb Produktbeschreibung und Bedienanleitung ein. Auch gemäß DIN 12199 ist die Gebrauchstauglichkeit von Software wesentlich durch die Qualität von Produktbeschreibung und Benutzerdokumentation (Bedienanleitung) bestimmt.
Mit dem ”Püfkatalog Produktbeschreibung” und dem ”Prüfkatalog Benutzerdokumentation” wurden Erhebungsinstrumente entwickelt, die nicht nur die Qualität dieser Dokumente als solche testen. Beide Prüfkataloge dienen - wenn auch mit unterschiedlichem Schwerpunkt und Umfang - darüber hinaus zur Bestimmung von Solleistungen des Produktes sowie zur Ermittlung produktspezifischer Dienstleistungen.

Praktische Produktprüfungen
Im Zentrum der Untersuchung steht die Prüfung von Funktionen und Eigenschaften am Produkt selbst. Für die Abschnitte ”Aufgabengerechte Funktionalität” und ”Effizienter Informationszugang” der Anforderungsprofile wurden für die beiden Produktgruppen Windows-Anpassung und Braillezeilen jeweils eigenständige Prüfinstrumente entwickelt. Im wesentlichen sind in diesen Prüfinstrumenten standardisierte Testaufgaben formuliert und entsprechende Antwort- bzw. Ergebnisregistrierungen vorgegeben.
Um die äußeren ergonomischen Merkmale und Funktionen der Braillezeilen in die Praktische Prüfung einzubeziehen, wird für die Produktgruppe zusätzlich das Erhebungsinstrument ”Geräteinspektionsbogen” eingesetzt.

Erhebungsinstrumente
Prüfverfahren
Datenbasis
Erhebungsinstrumente
Anbieterbefragung
Anbieterangaben
Fragebogen Anbietererhebung
Dokumentenanalyse
Produktbeschreibung
Prüfkatalog Produktbeschreibung
Betriebsanleitung
Prüfkatalog Benutzerdokumentation
Praktische Produktprüfung
Produkttests
Testaufgaben Produktprüfung
Produktbeschaffenheit
Geräteinspektionsbogen

Ergebnisdarstellung
Die Darstellung der Ergebnisse soll als tabellarische Gegenüberstellung der ermittelten Produkteigenschaften erfolgen. Die Tabellen beschreiben die Produkte detailliert, indem sie ihre Eigenschaften als Datenwert, Merkmalsausprägung oder Bestätigung bzw. Verneinung einer Eigenschaft wiedergeben. Damit soll dem Leser ermöglicht werden, sich nach individuellen Präferenzen ein eigenes Bild über das für seine Situation geeignetste Produkt zu machen. Gemäß den Vorgaben sollte keine Bewertung der Prüfergebnisse, etwa im Sinne von Notenvergaben oder der Angabe möglicher und erreichter Punktzahlen oder anderer abstrahierender Darstellungsverfahren vorgenommen werden.

Grafik 'Weiter'  2.  Die Erhebungsinstrumente

Erstellt: 31.10.1998 11:46   Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung