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Prüfverfahren 2. Die Erhebungsinstrumente Stichwortverzeichnis
2.2.1 Die Prüfkataloge Produktbeschreibung
DIN 12119
Software-Erzeugnisse -
Qualitätsanforderungen und
Prüfbestimmungen definiert die
Produktbeschreibung als
Dokument, das Eigenschaften eines
Software-
Erzeugnisses beschreibt, mit dem
Hauptzweck, möglichen
Käufern zu helfen, die
Eignung des Erzeugnisses für ihre Zwecke vor dem
Kauf festzustellen.
Aus den in der genannten
Norm weiter spezifizierten
Anforderungen (DIN 12 119,
Abs. 3.1.2.a.) geht hervor, daß damit
Dokumente gemeint sind, die auch
Bezeichnungen wie
Leistungsbeschreibung,
Produktblatt, oder
Produktinformation haben.
Fernerhin wird aus der DIN 12 119 erkennbar, daß die
Angaben dieses
Dokuments als verbindliche
Ausgangsbasis für den weiteren Verlauf der
Qualitätsbeurteilung herangezogen werden. DIN 12 119
Abs.3.1. sagt: Die Produktbeschreibung legt fest, was das
Erzeugnis ist und Die wichtigsten Zwecke sind (....) als eine
Prüfgrundlage zu dienen.
Die DIN 12 119 fordert von der Produktbeschreibung, daß diese neben der
Erfüllung einiger formaler Anforderungen auch Angaben über die
Benutzerdokumentation (
Handbuch), die
Programme und gegebenenfalls die
Daten enthält.
Der formale
Aufbau der
Prüfkataloge orientiert sich an der
Struktur der zugrundeliegenden
Anforderungsprofile. Zusätzlich wird durch DIN 12 119 von der Produktbeschreibung gefordert, Angaben zu folgenden
Merkmalen zu liefern:
-
Identifikation der Produktbeschreibung selbst,
- Identifikation des Erzeugnisses und mindestens eines
Lieferanten,
-
Kompatibilität mit
Betriebssystemen und
Anwendungssoftware,
-
Betreibbarkeit mit
Hardware-
Arbeitsplatzkonfigurationen (Mindestsystem),
-
Installation,
Wartung und Unterstützung,
-
Anpassung an die
Bedürfnisse des
Benutzers.
Die entsprechenden
Fragestellungen hierzu sind in den
Prüfkatalogen Produktbeschreibung
Windows-Anpassung und Produktbeschreibung
Braillezeilen niedergelegt. Weitere
Fragen betreffen das
Dienstleistungsangebot.
An
Hand dieser Prüfkataloge wird ermittelt, ob und in welcher Form in den
Produktbeschreibungen die geforderten
Aussagen und Angaben über das
Produkt Windows-Anpassung für
Blinde vorhanden sind. Die gefundenen
Ergebnisse werden in das
Antwortraster des
Prüfkatalogs eingetragen, der damit zum
Prüfprotokoll wird. Die enthaltenen Aussagen werden mit den Aussagen der anderen
Erhebungsinstrumente verglichen und bei
Deckungsgleichheit in den zu erstellenden
Prüfbericht eingetragen. Sollten Aussagen der Erhebungsinstrumente nicht dem
Anspruch der Widerspruchsfreiheit genügen, werden die entsprechenden
Abweichungen ebenfalls in dem Prüfbericht vermerkt.
2.2 Die Dokumentenanalyse
2.2.2 Die Prüfkataloge Benutzerdokumentation
Erstellt: 31.10.1998 11:46 Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung