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2.2.1 Die Prüfkataloge Produktbeschreibung

DIN 12119 ”Software-Erzeugnisse - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen” definiert die Produktbeschreibung als ”Dokument, das Eigenschaften eines Software-Erzeugnisses beschreibt, mit dem Hauptzweck, möglichen Käufern zu helfen, die Eignung des Erzeugnisses für ihre Zwecke vor dem Kauf festzustellen.”
Aus den in der genannten Norm weiter spezifizierten Anforderungen (DIN 12 119, Abs. 3.1.2.a.) geht hervor, daß damit Dokumente gemeint sind, die auch Bezeichnungen wie ”Leistungsbeschreibung”, ”Produktblatt”, oder ”Produktinformation” haben.
Fernerhin wird aus der DIN 12 119 erkennbar, daß die Angaben dieses Dokuments als verbindliche Ausgangsbasis für den weiteren Verlauf der Qualitätsbeurteilung herangezogen werden. DIN 12 119 Abs.3.1. sagt: ”Die Produktbeschreibung legt fest, was das Erzeugnis ist” und ”Die wichtigsten Zwecke sind (....) als eine Prüfgrundlage zu dienen.”
Die DIN 12 119 fordert von der Produktbeschreibung, daß diese neben der Erfüllung einiger formaler Anforderungen auch Angaben über die Benutzerdokumentation (”Handbuch”), die Programme und gegebenenfalls die Daten enthält.
Der formale Aufbau der Prüfkataloge orientiert sich an der Struktur der zugrundeliegenden Anforderungsprofile. Zusätzlich wird durch DIN 12 119 von der Produktbeschreibung gefordert, Angaben zu folgenden Merkmalen zu liefern:
- Identifikation der Produktbeschreibung selbst,
- Identifikation des Erzeugnisses und mindestens eines Lieferanten,
- Arbeitsaufgabe,
- Kompatibilität mit Betriebssystemen und Anwendungssoftware,
- Betreibbarkeit mit Hardware- Arbeitsplatzkonfigurationen (Mindestsystem),
- Installation, Wartung und Unterstützung,
- Funktionsumfang,
- Anpassung an die Bedürfnisse des Benutzers.

Die entsprechenden Fragestellungen hierzu sind in den Prüfkatalogen ”Produktbeschreibung Windows-Anpassung” und ”Produktbeschreibung Braillezeilen” niedergelegt. Weitere Fragen betreffen das Dienstleistungsangebot.
An Hand dieser Prüfkataloge wird ermittelt, ob und in welcher Form in den Produktbeschreibungen die geforderten Aussagen und Angaben über das Produkt ”Windows-Anpassung für Blinde” vorhanden sind. Die gefundenen Ergebnisse werden in das Antwortraster des Prüfkatalogs eingetragen, der damit zum Prüfprotokoll wird. Die enthaltenen Aussagen werden mit den Aussagen der anderen Erhebungsinstrumente verglichen und bei Deckungsgleichheit in den zu erstellenden Prüfbericht eingetragen. Sollten Aussagen der Erhebungsinstrumente nicht dem Anspruch der Widerspruchsfreiheit genügen, werden die entsprechenden Abweichungen ebenfalls in dem Prüfbericht vermerkt.

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Erstellt: 31.10.1998 11:46   Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung