BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Ergebnisse Braillezeilen 1. Ergebnisse der Anbieterbefragung Stichwortverzeichnis
1.2. Kompatibilität
Bei der
Kompatibilität von
Braillezeilen geht es um das
Zusammenwirken mit weitverbreiteten
Hardware- und
Softwarekomponenten verschiedener
Anbieter. Die Kompatibilität mit bestimmten
Systemkomponenten hat häufig weitreichende
Folgen. Da beispielsweise die
Betriebssystemsoftware oft in engem
Verwendungszusammenhang mit ganz bestimmten
Hardwareprodukten steht, ist mit der Kompatibilität zum
Betriebssystem bereits automatisch auch eine
Verträglichkeit (oder
Nichtverträglichkeit) mit bestimmten
Hardwaresystemen gegeben. Die
Frage der Kompatibilität gewinnt damit überragende Bedeutung für den
Entscheidungsprozeß zur
Beschaffung einer
Braillezeile.
Die
Fragen zur Kompatibilität wurden wesentlich zu den
Dimensionen Betriebssystem,
Anwendungsprogramme und
Hardwarekarten gestellt.
Für die
Gebrauchstauglichkeit ist im wesentlichen von Belang, ob die Braillezeile die Nutzung mit dem gewünschten Betriebssystem zuläßt. Mit dem
Anforderungskriterium 1.1.1. "Handelsübliche
Betriebssysteme für
Personalcomputer und
Rechnernetze können mit dem
Produkt, ggf. unter
Einsatz von
Zusatzsoftware betrieben werden" wird gefordert, daß die Braillezeile mit möglichst allen als relevant betrachteten und im
Anforderungsprofil aufgelisteten
Betriebssystemen uneingeschränkt und ohne
Steuerungsprobleme und
Informationsverluste benutzt werden kann.
Wir haben die Anbieter darum gebeten anzugeben, inwiefern eine Nutzung möglich ist: Eine Nutzung ohne
Zusatzeinrichtungen bedeutet, daß die Braillezeile ohne zusätzlich erforderliche
Hard- oder Softwarekomponenten mit dem Betriebssystem zusammenarbeiten soll. Als weitere
Antwortvorgabe wurde die Nutzbarkeit des
Betriebssystems mit zusätzlicher
Anpassungssoftware (
Screen
Reader) angeboten. Die
Angabe der Nutzbarkeit mit
Einschränkungen weist darauf hin, daß offenbar ein prinzipielles Zusammenwirken gegeben ist, daß aber hinsichtlich der Nutzbarkeit nicht zu vernachlässigende
Funktionsdefizite vorliegen.
Die
Ergebnisse zeigen, daß es keinen einheitlichen
Standard der Kompatibilität gibt. Mit den meisten Braillezeilen ohne zusätzliche
Einrichtungen nutzbar sind die
DOS-Betriebssysteme
MS-
DOS 3.x bis 5.x, MS-DOS 6.0 /6.2.x und
Novell-DOS 7.0 (
DR-DOS 6.0).
Zu Braillezeile B&M wird keine Nutzung der Betriebssysteme MS-DOS 3.x bis 5.x und Novell-DOS 7.0 verzeichnet.
Nutzbarkeit von Betriebssystemen |
|
|
Braillezeile 84 |
|
|
|
MS-DOS 3.x bis 5.x | | 1 | 1 | 1 | 1 |
MS-DOS 6.0 /6.2.x | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| 1 | 2 | 1* | 3 | 1 |
MS-DOS ohne Versionsangabe | | | 1 | 1 | 1 |
Novell-DOS 7.0 (DR-DOS 6.0) | | 1 | 1 | 1 | 1 |
Andere DOS-Versionen, Name | | | | | 1
C DOS |
Windows 3.1x | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Windows 95 | 3 | 3* | 3 | 3 | 3 |
| 3 | | 3 | 3 | 3 |
| | | | 3 | |
| 3 | 3 | | 3 | 2 |
| | | 3 | 3 | 3 |
1 Ohne zusätzliche Einrichtungen nutzbar
2 Ohne zusätzliche Einrichtungen aber mit Einschränkungen nutzbar
3 Nur mit zusätzlicher Anpassungssoftware (Screenreader) nutzbar
* Nachträgliche Angabe des Anbieters
|
Das Betriebssystem MS-DOS 7.0 (Windows 95) ist von den Braillezeilen
B&M und
Papenmeier ohne zusätzliche Einrichtungen nutzbar, von der Braillezeile
Novotech ist es nur mit zusätzlicher Anpassungssoftware und von Braillezeile
Frank Audiodata nur mit Einschränkungen
1 nutzbar. Zu der Braillezeile
KTS wird keine Nutzbarkeit dieses Betriebssystems verzeichnet
2.
An weiteren DOS-Versionen wird nur für die Braillezeile von Papenmeier für das Betriebssystem C DOS eine Nutzung ohne zusätzliche Einrichtungen verzeichnet.
Mit den meisten Braillezeilen sind - allerdings bei Einsatz zusätzlicher Anpassungssoftware - nach
Auskunft der Anbieter auch die
Windows-Betriebssysteme 3.1x, 95 und NT nutzbar.
Für die Braillezeile von
Frank Audiodata wird zum
Zeitpunkt der
Befragung eine Nutzung des Betriebssystems Windows 3.1x mit entsprechender Anpassungssoftware, jedoch keine Nutzbarkeit von Windows 95 und NT verzeichnet
3.
Anbieterbefragung
Nutzbarkeit von Anwendungsprogrammen |
|
B&M BMS III |
Frank Audiodata
Braillezeile 84 |
KTS Brailloterm |
Novotech
Alva ABT 380 |
Papenmeier
Braillex 2D |
| ü | ü | ü | ü | ü |
WordPerfect für DOS 6.0 |
| ü | ü | ü | ü |
| ü | ü | ü | ü | ü |
Word für DOS 6.0 | ü | ü | ü | ü | ü |
| ü | ü | ü | ü | ü |
|
| ü | ü | ü | ü |
| ü | ü | ü | ü | ü |
F & A 4.0 | ü | ü | ü | ü | ü |
F & A 5.0 |
| ü | ü | | ü |
|
| ü |
| ü | ü |
| ü | ü |
| ü | ü |
| ü | ü | ü | ü | ü |
|
Das Betriebssystem Unix ist mit den Braillezeilen
B&M,
Novotech und
Frank Audiodata mit zusätzlicher Anpassungssoftware und von Braillezeile
Papenmeier mit Einschränkungen nutzbar. Zu Braillezeile
KTS wird keine Nutzung dieses Betriebssystems verzeichnet. Verschiedene
Anmerkungen der Anbieter (siehe auch
Tabelle Anbieterbefragung - Erforderliche Anpassungs-
Software) weisen darauf hin, daß nur textorientierte
Bedienoberflächen unter Unix mit den Braillezeilen bedienbar sind.
Das Betriebssystem OS/2 ist mit den Braillezeilen Papenmeier, KTS und Novotech mit zusätzlicher Anpassungssoftware nutzbar. Zu den Braillezeilen B&M und Frank Audiodata wird keine Nutzbarkeit dieses Betriebssystems verzeichnet.
Das Betriebssystem Macintosh ist nur mit der Braillezeile von
Novotech mit zusätzlicher Anpassungssoftware nutzbar. Zu allen anderen Braillezeilen liegt hierzu kein
Eintrag vor.
Anwendungsprogramme auf DOS-Ebene
Für die individuelle Gebrauchstauglichkeit ist im wesentlichen von Belang, ob die Braillezeile die Nutzung mit dem gewünschten
Anwendungsprogramm zuläßt. Mit dem Anforderungskriterium 2.1.1 "Das Produkt ist an
Standardsoftware unter MS-DOS, die unter blinden
Anwendern nach wie vor verbreitet ist, angepaßt" wird gefordert, daß die Braillezeile mit möglichst allen als relevant betrachteten und im Anforderungsprofil aufgelisteten Anwendungsprogrammen uneingeschränkt, ohne Steuerungsprobleme und Informationsverluste benutzt werden kann.
Die Anbieterbefragung zeigt, daß es zu Anwendungsprogrammen unter MS-DOS einen hohen
Grad der Kompatibilität gibt. Allerdings haben die meisten Braillezeilen bei einem oder mehreren der aufgelisteten
Programme Schwachpunkte.
Mit mehr als einer Braillezeile nicht nutzbar sind die Programme F&A 5.0 und Drews
BTX- Decoder.
Für die Braillezeile
B&M ist die Nutzbarkeit folgender Programme nicht verzeichnet: WordPerfect für DOS 6.0, Datenbank dBASE IV, F & A 5.0, Drews BTX Decoder und Norton
Utilities 8.0.
Mit der Braillezeile KTS sind die Programme Drews BTX- Decoder und Telix 1.1. nicht nutzbar.
Für die Braillezeile
Novotech ist die Nutzbarkeit des
Programms F & A 5.0 nicht verzeichnet.
Nur für die Braillezeilen von
Frank Audiodata und
Papenmeier wird damit die Nutzbarkeit mit sämtlichen gefragten
Programmen angegeben.
Anwendungsprogramme in der Windows-DOS-Box
Für die Nutzbarkeit der Anwendungsprogramme in der Windows-DOS-Box ergibt sich ein ähnliches
Bild. Allerdings mit folgenden Einschränkungen:
Der Anbieter
KTS vermerkt, daß
DOS-Programme nur dann ohne Einschränkungen von der Braillezeile unterstützt werden, wenn das
DOS-
Programm uneingeschränkt in der Windows-DOS-Box läuft.
In diesem
Punkt sind auch von anderen
Anbietern
Probleme bekannt, doch gibt die
Mehrzahl der Anbieter eine uneingeschränkte Nutzung ihres
Produkts bei diesen
Betriebsbedingungen an.
Der Anbieter
Frank Audiodata gibt die
Zusatzbemerkung "
TAC nur möglich, wenn
Maustreiberunterstützung".
Für Braillezeile
Novotech werden zu folgenden Programmen keine
Angaben zur Nutzbarkeit in der Windows-DOS-Box gemacht: F&A 4.0, F&A 5.0, Drews BTX- Decoder, Telix 1.1, Norton Commander 5.0 und Norton Utilities 8.0.
1 Nachträgliche Anmerkung des Anbieters Frank Audiodata: Mit der Anpassungssoftware für Windows95 ist das Betriebssystem MS-DOS 7.0 (Windows 95) ohne Einschränkungen nutzbar.
2 Nachträgliche Anmerkung des Anbieters KTS: MS-DOS 7.0 ist ohne Anpassungen nutzbar.
3 Nachträgliche Anmerkung des Anbieters Frank Audiodata: Eine Nutzung des Betriebssystems Windows 95 mit entsprechender Anpassungssoftware ist möglich. Diese wurde zum Zeitpunkt der Befragung in der Alpha-Version ausgeliefert.
1.1. Ausgangsbedingungen
1.3. Erweiterte Kompatibilität
Erstellt: 04.09.1998 20:06 Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung